Keine Testpflicht für Patienten vor dem Zahnarztbesuch
Keine Testpflicht für Patienten vor dem Zahnarztbesuch Die Regelung der ab 1. April 2021 geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, wonach die Inanspruchnahme von medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen von der Vorlage eines negativen Schnell- oder Selbsttest durch den Kunden abhängig ist, gilt nach Auffassung der KZV Sachsen nicht für Zahnarztpraxen. Diese sind Gesundheitseinrichtungen, jedoch keine Anbieter von körpernahen…